HOFERTAX wird im Kanton Zürich sowohl im Steueramt als auch in der Privatwirtschaft von namhaften Banken, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaften bereits seit 2010 erfolgreich eingesetzt. Mit HOFERTAX sparen Sie wertvolle Zeit und Kosten insbesondere bei der Aufbereitung von straflosen Selbstanzeigen. Die zu erwartenden Nachsteuern samt Zinsberechnung zeigt Ihnen HOFERTAX transparent auf. Die alte und neue Praxis werden für max. 12 Steuerperioden gleichzeitig berücksichtigt. Ausserdem besteht im Rahmen einer Selbstanzeige die Möglichkeit, die mit HOFERTAX erstellten Nachsteuergrundlagen dem Steueramt des Kantons Zürich nach Vorankündigung per E-Mail direkt einzureichen. Berechnung der ordentlichen Steuern und Nachsteuern samt Zinsen von Bund, Kanton und sämtlichen Gemeinden im Kanton Zürich betreffend natürliche und juristische Personen bzw. Vereine und Stiftungen etc. (Steuerperioden 2012-2024); ab Steuerperiode 2012 gelten die neuen Rechnungslegungsvorschriften (HRM-2), sodass unterschiedliche Steuerfüsse innerhalb einer Gemeinde möglich sein können Umrechnung und Darstellung von EUR, GBP, US-Dollar und Bitcoin in SFR sowie Goldkursen detailliert für jede Steuerperiode Pauschalabzüge abrufbar für sämtliche Steuerperioden Graphische Darstellung der Vermögensentwicklung im Verhältnis zum SMI unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und der für das Vorjahr bezahlten Steuern internationale/interkantonale/interkommunale Steuerausscheidung für gleichzeitig 12 Steuerperioden; ZH-Praxisänderung ab 2021 Berechnung von Erträgen aus qualifizierter Beteiligung; ZH-Gesetzes- änderung vom Teilsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren ab 2020 Berechnungen von Liquidationsgewinnen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter im Sinne der Unternehmenssteuerreform ab 2011; ZH-Gesetzesänderung ab 2022 Anrechnung bisher bezahlter Quellensteuern GROSSUP-Berechnung für sog. Expats Berechnung der Verfahrenskosten im Steuerhinterziehungsverfahren in Abhängigkeit der Bussenhöhe Gewinn- und Kapitalsteuermindernde Anrechnung der Steuerrückstellung bei juristischen Personen Indikative Bewertung der Kunstgegenstände nach dem Artprice-Global-Index Nachsteuerpassivierung unter gleichzeitiger Verlegung bei Steuerausscheidungen Verlegung der Gemeindenachsteuern und Zinsen auf die verschiedenen Gemeinwesen (Schulgemeinden etc.) Selbständige und effiziente Aufbereitung von straflosen Selbstanzeigen sowie Berechnung der entsprechenden Nachsteuern inkl. Zinsen; Berücksichtigung der Zinsreduktion im Coronajahr 2020 bei der direkten Bundessteuer Gleichzeitige Darstellung von Steuerberechnungen verschiedener Gemeinden im gleichen Jahr zwecks Vergleich im interkommunalen Verhältnis Pinwand mit Informationen zur aktualisierten Praxis des Kantonalen Steueramts Zürich mit Hinweisen und PDF-Formularen im Zusammenhang mit Nachsteuerverfahren und straflosen Selbstanzeigen Weitere nützliche Module als Hilfsmittel zur Berechnung der Nachsteuern
Bestellung der aktuellen Version HOFERTAX 2024 ab sofort möglich Auslieferung als Exceldatei mittels Datenträger ab Februar 2025 Versand innerhalb von 5 Arbeitstagen Verkauf nur an Steuervertreter Schulung von HOFERTAX für komplexere Anwendungen am Firmensitz möglich Für Preisanfragen, Bestellungen und technische Unterstützung wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HOFERTAX@SUNRISE.CH Impressum
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