HOFERTAX wird im Kanton Zürich sowohl im Steueramt als auch in der
Privatwirtschaft von namhaften Banken, Steuerberatungs- und
Treuhandgesellschaften bereits seit 2010 erfolgreich eingesetzt. Mit
HOFERTAX sparen Sie wertvolle Zeit und Kosten insbesondere bei der
Aufbereitung von straflosen Selbstanzeigen. Die zu erwartenden
Nachsteuern samt Zinsberechnung zeigt Ihnen HOFERTAX transparent auf.
Die alte und neue Praxis werden für max. 12 Steuerperioden gleichzeitig
berücksichtigt. Ausserdem besteht im Rahmen einer Selbstanzeige die
Möglichkeit, die mit HOFERTAX erstellten Nachsteuergrundlagen dem
Steueramt des Kantons Zürich nach Vorankündigung per E-Mail direkt
einzureichen.
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Berechnung der ordentlichen Steuern und Nachsteuern samt Zinsen von
Bund, Kanton und sämtlichen Gemeinden im Kanton Zürich betreffend
natürliche und juristische Personen bzw. Vereine und Stiftungen etc.
(Steuerperioden 2012-2024); ab Steuerperiode 2012 gelten die neuen
Rechnungslegungsvorschriften (HRM-2), sodass unterschiedliche Steuerfüsse
innerhalb einer Gemeinde möglich sein können
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Umrechnung und Darstellung von EUR, GBP, US-Dollar und Bitcoin in SFR
sowie Goldkursen detailliert für jede Steuerperiode
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Pauschalabzüge abrufbar für sämtliche Steuerperioden
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Graphische Darstellung der Vermögensentwicklung im Verhältnis zum SMI
unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und der für das Vorjahr
bezahlten Steuern
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internationale/interkantonale/interkommunale Steuerausscheidung für
gleichzeitig 12 Steuerperioden; ZH-Praxisänderung ab 2021
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Berechnung von Erträgen aus qualifizierter Beteiligung; ZH-Gesetzes-
änderung vom Teilsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren ab 2020
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Berechnungen von Liquidationsgewinnen und Kapitalleistungen mit
Vorsorgecharakter im Sinne der Unternehmenssteuerreform ab 2011;
ZH-Gesetzesänderung ab 2022
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Anrechnung bisher bezahlter Quellensteuern
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GROSSUP-Berechnung für sog. Expats
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Berechnung der Verfahrenskosten im Steuerhinterziehungsverfahren in
Abhängigkeit der Bussenhöhe
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Gewinn- und Kapitalsteuermindernde Anrechnung der Steuerrückstellung bei
juristischen Personen
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Indikative Bewertung der Kunstgegenstände nach dem Artprice-Global-Index
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Nachsteuerpassivierung unter gleichzeitiger Verlegung bei
Steuerausscheidungen
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Verlegung der Gemeindenachsteuern und Zinsen auf die verschiedenen
Gemeinwesen (Schulgemeinden etc.)
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Selbständige und effiziente Aufbereitung von straflosen Selbstanzeigen sowie
Berechnung der entsprechenden Nachsteuern inkl. Zinsen; Berücksichtigung
der Zinsreduktion im Coronajahr 2020 bei der direkten Bundessteuer
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Gleichzeitige Darstellung von Steuerberechnungen verschiedener Gemeinden
im gleichen Jahr zwecks Vergleich im interkommunalen Verhältnis
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Pinwand mit Informationen zur aktualisierten Praxis des Kantonalen
Steueramts Zürich mit Hinweisen und PDF-Formularen im Zusammenhang
mit Nachsteuerverfahren und straflosen Selbstanzeigen
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Weitere nützliche Module als Hilfsmittel zur Berechnung der Nachsteuern
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Bestellung der aktuellen Version
HOFERTAX 2024 ab sofort möglich
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Auslieferung als Exceldatei mittels
Datenträger ab Februar 2025
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Versand innerhalb von 5 Arbeitstagen
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Verkauf nur an Steuervertreter
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Schulung von HOFERTAX für komplexere
Anwendungen am Firmensitz möglich
Für Preisanfragen, Bestellungen und technische
Unterstützung wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
HOFERTAX@SUNRISE.CH
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